Neuerungen ab 06. Mai - Aktuelles zu Corona

Endlich ist es so weit – alle Altersgruppen dürfen auch wieder in Innenräumen Sport machen!
Stand 04.05.2021
Hier haben wir gesammelt, was es heute an Konkretisierungen zu den Öffnungen gibt, die ab Donnerstag 6. Mai gelten werden.
Wir ergänzen laufend weiter
Im Einzelnen gilt jetzt für den Sport in Innenräumen:
- Für alle Altersgruppen mit bis zu 25 Personen (voraussichtlich inkl. Trainer/Betreuer/n) erlaubt
- Kontaktsportarten sind nur für Personen bis inkl. 17 Jahre und 70 Jahre und älter erlaubt
- Alle ab 18 Jahren müssen einen gültigen Coronapass haben, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer
- Fitnesscenter dürfen öffnen, müssen jedoch bemannt sein, um Coronapass- und Hygieneregeln einzuhalten
Die Anzahl von 25 entspricht dabei der ab dem 6.Mai allgemein geltenden Indoor-Versammlungsgrenze.
Zusätzlich gelten alle Abstands- und Hygieneregeln (höchstwahrscheinlich) weiter, d.h. 4qm/Person, mind. 1m Abstand, möglichst aber 2m, Handhygiene, Geräte reinigen, etc. wie bisher auch.
Den Coronapass kennen wir ja mittlerweile alle:
- Fertiggeimpft seit mind. 14 Tagen
- „Überstandene Infektion“, d.h. positiv getestet (nur PCR) vor mind. 14 Tagen (gilt für 180 Tage)
- Negativer Test (PCR oder Schnelltest) innerhalb der letzten 72 Stunden
Was noch im Detail unklar ist:
- Der Verein war bisher für die Einhaltung der Coronapass-Regeln verantwortlich, jedoch wird noch geklärt in welcher Form das künftig genau erfolgen soll. Wir stellen uns darauf ein, dass der/die jeweilige Leiter/in der Gruppe hier eine physische Kontrolle durchführt.
- Ob Fitnesscenter in Vereinsregie besondere Regeln bekommen, da sie normalerweise nicht bemannt sind, ist noch unklar. Die Regeln beim Justizministerium gehen nur auf Fitnesscenter und solche in Hotels allgemein ein.
- Nutzung der Vereinsräume für Versammlungen (waren bisher offiziell gesperrt, auch wenn man innerhalb der Versammlungsgrenze geblieben wäre)
- Nutzung der Umkleideräume und Duschen (bisher nur für die indoor erlaubten Gruppen)
- Nicht erwähnt sind bisher Abstands- und Hygieneregeln, daher sollte man aktuell davon ausgehen, dass sie bis auf Weiteres weiterhin gelten.
Sobald es weitere Konkretisierungen der Sportverbände dazu gibt, ergänzen wir diese auch hier.
Zum Nachlesen der aktuellen Vereinbarungen: https://www.justitsministeriet.dk/wp-content/uploads/2021/05/Aftale-6.-maj-2021-ENDELIG.pdf
Wir wünschen euch und uns trotz aller Regeln einen schönen Wiedereinstieg in den Sport!
Bei Fragen sind wir gerne behilflich.
Die Geschäftstelle ist aktuell weiterhin geschlossen - wir sind aber gerne telefonisch erreichbar.
Lasse (+45) 24 92 43 54
Susanne (+45) 28 15 03 86